Die Frage, wer die Sorge für das eigene Kind erhalten soll (oder auch gerade nicht), wenn sie selbst nicht mehr ausgeübt werden kann, bewegt viele Eltern. Besonders emotional ist dieses Problem oft für getrenntlebende und ggf. geschiedene Eltern. In der Beratung ist dann von einer alleinerziehenden Mutter zu hören: „Bloß nicht der Vater! Der darf auf keinen Fall über mein Kind bestimmen, wenn mir etwas zustößt.“ Und ganz klar: Von Vätern ist dies entsprechend zu vernehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-13 |
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