Nicht erst seit dem Angriff auf die Oldenburgische Landesbank sind sogenannte „Cyber-Attacken“ ein wichtiges Thema geworden. Aber ist auch für Rechtsanwälte eine Absicherung gegen das sogenannte Cyber-Risiko notwendig? Die Absicherung gegen ein Risiko, das zweifelsohne indifferent ist, allerdings nicht nur in der Presse, sondern auch von Experten als Pleite-Risiko, also als wirtschaftlich existenzbedrohend eingestuft wird. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Ja, es ist wichtig! Denn kein Wirtschaftsunternehmen kann sich heute mehr erlauben, dieses Risiko nicht abzusichern – Rechtsanwaltskanzleien bilden da keine Ausnahme, sie sind gleichfalls Wirtschaftsunternehmen und ihren Mandanten gegenüber sogar in besonderem Maß zu Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet. Warum also auch Rechtsanwälte entsprechende Vorsorge betreiben müssen, wird nachfolgend gezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12.34 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
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