Die Neuregelung des BKA-Gesetzes ist weit vor der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist durch: In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am 27. April 2017 den Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai 2017 seine Zustimmung erteilt. Damit wird nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das 2016 das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung zum 30. Juni 2018 gefordert hatte. Zugleich wird mit der umfangreichen Gesetzesnovelle auch die Gefahrenabwehr durch das BKA grundlegend neu aufgestellt. Schwerpunkte bilden dabei die Neuregelung der polizeilichen Datennutzung und neue Befugnisse des BKA wie etwa Aufenthalts- und Kontaktverbote und die Fußfessel für Gefährder.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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