Am 1. April 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ (Justizstandort-Stärkungsgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermächtigt die Bundesländer, Commercial Courts und Commercial Chambers zu errichten (§§ 119b, 184a GVG). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Konzept des Gesetzgebers und den bisherigen Stand der Umsetzung durch die Bundesländer. Dabei wird das Berliner Konzept und sein Wettbewerbsumfeld näher betrachtet.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-18 |
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