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Compliance-Anforderungen an den Einsatz von Videokonferenz-Diensten

  • Isabell Conrad

Bevor die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hatte, schien hierzulande undenkbar, dass nahezu alle Arbeitgeber und Dienstherren – auch Wirtschaftskanzleien, Banken bis hin zum Staat – innerhalb weniger Wochen flächendeckend Homeoffice und Videokonferenzen einführen. Selbst universitäre Prüfungen sollen teilweise mittels Webcam abgehalten werden. Noch 2016 hatte sich die Berliner Datenschutzbehörde sehr restriktiv geäußert, als das Bezirksamt Berlin Bewerbungsgespräche mit Bewerbern, die aus dem Ausland hätten anreisen müssen, per Skype durchführen wollte. In Zeiten von Kontaktbeschränkungen geht es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie und der Trend lässt sich nicht mehr zurückdrehen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.07.27
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2510-5116
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-15

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