Es gibt viele gute Gründe, zumindest ab und zu von zu Hause zu arbeiten. Sie gehen gerade mit dem Hund spazieren, Trinken ein gutes Glas Wein oder sitzen beim Abendessen und auf einmal fällt Ihnen das entscheidende Argument ein, wie Sie das Gericht von Ihrer Auffassung überzeugen können! Es ist dann praktisch, wenn man den Gedanken schnell direkt in den Schriftsatz formulieren kann, ohne extra den Weg zur Kanzlei antreten zu müssen. Gerade in Zeiten von coronabedingten Ängsten stellt das Arbeiten im Homeoffice eine wirksame Vorsichtsmaßnahme dar. Damit gerät auch das Homeoffice in den Fokus krimineller Machenschaften: Ausspähen und Abziehen von Mandanten-/Mitarbeiterdaten, Schadsoftware, die das IT-System lahmlegen kann, digitale Erpressung, um nur einige zu nennen. Nicht zuletzt der Hackerangriff auf das Berliner Kammergericht (s. BAB 3/2020, S. 83 f.) verdeutlicht die Gefahr des digitalen Arbeitens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.35 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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