Es gibt viele gute Gründe, zumindest ab und zu von zu Hause zu arbeiten. Sie gehen gerade mit dem Hund spazieren, Trinken ein gutes Glas Wein oder sitzen beim Abendessen und auf einmal fällt Ihnen das entscheidende Argument ein, wie Sie das Gericht von Ihrer Auffassung überzeugen können! Es ist dann praktisch, wenn man den Gedanken schnell direkt in den Schriftsatz formulieren kann, ohne extra den Weg zur Kanzlei antreten zu müssen. Gerade in Zeiten von coronabedingten Ängsten stellt das Arbeiten im Homeoffice eine wirksame Vorsichtsmaßnahme dar. Damit gerät auch das Homeoffice in den Fokus krimineller Machenschaften: Ausspähen und Abziehen von Mandanten-/Mitarbeiterdaten, Schadsoftware, die das IT-System lahmlegen kann, digitale Erpressung, um nur einige zu nennen. Nicht zuletzt der Hackerangriff auf das Berliner Kammergericht (s. BAB 3/2020, S. 83 f.) verdeutlicht die Gefahr des digitalen Arbeitens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.35 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: