Nach wie vor ist für viele der oft ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände unklar, wer in Sachen Datenschutz was genau tun muss. Diese Unsicherheit betrifft nicht nur den Umgang mit Mitgliedsdaten, sondern auch den Betrieb der Vereinswebseiten und die Organisation von Veranstaltungen. Die typischen Fragen im Rahmen einer datenschutzrechtlichen Beratung lauten daher: Brauchen wir eine Datenschutzbeauftragte? Wie lange sollen wir die Daten unserer Mitglieder aufheben? Was muss in der Datenschutzerklärung auf unserer Vereinswebseite stehen? Dürfen wir eine WhatsApp-Gruppe anlegen, um Veranstaltungen und Vereinstreffen mit unseren Mitgliedern abzustimmen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-14 |
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