Das Teilen von Daten ist im 21. Jahrhundert fester Bestandteil des Alltags geworden. Unsere Daten werden täglich verarbeitet, geteilt und vermehrt. Doch was mit diesen Daten nach dem Tod geschieht, damit haben sich laut einer Statista-Umfrage rund 60 % der befragten Internetnutzer*innen noch nicht beschäftigt. Dieses Problem betrifft nicht nur digitale Daten, sondern gleichermaßen Daten in Papierform. Aufgrund der fehlenden Regelungen werden Erben vor die Frage gestellt, ob und wie sie auf die Daten einer verstorbenen Person zugreifen dürfen oder nicht. Nun gibt es in der Zwischenzeit durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Möglichkeit, dass die nationalen Gesetzgeber dazu explizite Regelungen treffen können, was der deutsche Gesetzgeber u. a. im Bereich des Sozialdatenschutzes getan hat, wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass zumindest in diesem Bereich erleichtert wird. Es gibt in diesem Bereich auch wegweisende Entscheidungen, die zwar nicht aus neuster Zeit sind, an Aktualität aber nicht verloren haben und deshalb überblickweise dargestellt werden und anhand dessen gezeigt wird, wie sie sich auf den Daten-Nachlass auswirken.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.05.22 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-04-20 |
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