Mitte November hatte der Arbeitskreis IT-Recht des Berliner Anwaltsvereins Frederick Richter digital zu Gast. Richter ist seines Zeichens Rechtsanwalt und Vorstand der Stiftung Datenschutz und damit Experte, wenn es um Fragen des Datenschutzes und der Datenpolitik geht.
Bei dem Vortrag ging es selbstredend um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, und um das Bundesdatenschutz (BDSG), das die Öffnungsklauseln der DSGVO umgesetzt hat. Es wurde aber auch das Telemedien- und ePrivacy-Recht gestreift. Leider lag zu dem Zeitpunkt der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung in spe noch nicht vor, was es jedoch nicht minder spannend machte, denn Diskussionspotenzial ist auch so ausreichend vorhanden.
Im Folgenden können nur einige Aspekte des Vortrags aufgezeigt und diskutiert werden. Auswahl, Darstellung und Kommentierung durch die Autorin sind selbstverständlich rein subjektiv.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.01.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-01-07 |
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