Professor Wesel dürfte vielen Lesern des Berliner Anwaltsblatts bekannt sein. Er wirkte seit 1968 an der Freien Universität als Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht. Im Jahre 2001 wurde er emeritiert. Seine Vorlesungen zur Rechtsgeschichte und seine einfache und umgängliche Art sowie sein stupendes Wissen, das er jedoch immer in einfacher und klarer Sprache vorzutragen verstand, machten ihn zu einem Solitär an der Uni. Zu damaligen Massenuniversitätszeiten war es ja eher Pflicht der Juraprofessoren, durch „schlechten“ Vortrag möglichst schnell Studenten aus dem Hörsaal zu vertreiben. Bei Professor Wesel (un einigen anderen Ausnahmen) war das in den 80er-/Anfang der 90er-Jahre nicht so.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.12.19 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-11-28 |
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