Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die Verhandlungen für den Vertrag, der die Europäische Union festigte, wurden im Juni vor nun zehn Jahren unter deutscher Ratspräsidentschaft abgeschlossen. Vorangegangen war das Scheitern der Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) vom 29. Oktober 2004 als vollkommen neuem völkerrechtlichem Vertrag [http://dipbt.bundestag.de/dip21/ btd/15/049/1504900.pdf]. Aus diesem sind eine Vielzahl von Regelungen insbesondere in den Bereichen Umwelt und Energie, Partizipation und Bürgerrechte in den Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Lissabon) eingeflossen. Daneben wurden im Verhandlungswege die Neuerungen im institutionellen Bereich erarbeitet. Ziel des Vertrages ist es, die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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