Was war das für ein Aufschrei in der Anwaltschaft, als das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, eingeführt wurde. Heute ist es für jeden Anwalt eine Selbstverständlichkeit, darüber mit Gerichten und anderen Anwälten zu kommunizieren. Anwälte nehmen auch seit der Coronazeit vermehrt Gerichtstermine online wahr und managen ihre Akten vermehrt in der sicheren Cloudumgebung, statt den eigenen wartungsintensiven Server betreuen zu lassen. Das ist jedoch erst der Anfang. Wir werden disruptive Veränderungen erleben. Die digitale Transformation ist längst auf dem Rechtsmarkt angekommen und nimmt erst Fahrt auf. Man sieht es etwa daran, dass hoch spezialisierte Onlinekanzleien mit spezifischen Geschäftsmodellen über Onlinekampagnen und Social-Media-Präsenzen einen erheblichen Anteil frei zu vergebender Mandate ziehen und die akquirierten Mandate anschließend stark standardisiert und teilautomatisiert bearbeiten. Leidtragende sind die klassischen und zumeist kleineren Anwaltskanzleien, die eher im B2C-Bereich arbeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.06.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-15 |
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