Im September 2022 lag die Inflationsrate in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 10,0 %. Einen derart rapiden Preisanstieg gab es zuletzt im Herbst 1951. Besonders groß waren die Preissprünge in jüngster Zeit für Energie (43,9 %) und Lebensmittel (18,7 %). Neben den sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die mit der aktuellen Entwicklung einhergehen, rücken auch allgemein-schuldrechtliche Fragestellungen vermehrt in den Fokus. Dies liegt daran, dass hohe Inflationsraten bei langfristigen Verträgen zu Äquivalenzstörungen führen können: Ein Preis, der heute noch marktgerecht ist, kann sich schon nach kurzer Zeit als zu niedrig erweisen. Nachfolgend soll zunächst untersucht werden, welche Mittel das BGB zur Behebung einer inflationsbedingten Äquivalenzstörung bereithält. Anschließend widmet sich der Beitrag vertraglichen Preisanpassungsklauseln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.01.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-07 |
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