Die Reform von 1998 hat in einigen Bereichen nicht zu einer effektiveren Zusammenarbeit von Bezirken und Hauptverwaltung geführt. Deshalb gehen die Regierungsparteien in Berlin davon aus, dass eine weitere Verwaltungsreform erforderlich ist. Insbesondere sollen klare Zuständigkeiten geschaffen werden, wofür die Bezirke und wofür das Land zuständig sind. Der Regierende Bürgermeister hat in seiner Regierungserklärung vom 25. Mai 2023 auch eine mögliche Änderung der Verfassung angesprochen und bei der Opposition um gemeinsames Handeln geworben. Eine Verfassungsänderung würde jedoch einer Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus bedürfen. Es ist zu fragen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es nach der bisherigen Verfassungslage gibt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.