Der Gesetzgeber hat mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.3.2024)1 die Einführung der elektronischen Rechnung beschlossen. Demnach werden E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 für den inländischen Geschäftsverkehr verpflichtend. Wegen des Aufwandes für die Umstellung, die jeden Unternehmer betrifft, hat der Gesetzgeber zwar Übergangsregelungen eingeführt, doch gelten diese Fristen nur für Unternehmen, die Rechnungen ausstellen. Für das Empfangen von E-Rechnungen muss jedes Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 bereit sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-19 |
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