Jetzt ist sie da, die Ehe für alle. Nachdem viele lange um sie gekämpft, andere genauso lange dagegengehalten haben, hat der Bundestag auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 2017 mit einer Mehrheit von 393 : 226 Stimmen das Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Ehen beschlossen. Am 7. Juli 2017 hat das Gesetz dann auch den Bundesrat passiert. Dabei wiesen die meisten Redner Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des neues Gesetzes mit der Verfassung zurück – wenig erstaunlich, geht das Gesetz auf eine Initiative des Bundesrates im Jahre 2013 zurück. Kehrt damit Ruhe ein und wird die Ehe ein für alle anerkanntes Rechtsinstitut?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-21 |
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