Bisher stellte der Präsident des Kammergerichts als zuständige Ausbildungsbehörde jährlich ca. 576 neue Referendarinnen und Referendare ein. Seit 1. Mai 2024 wurde die Zahl der Einstellungen auf 696 erhöht. Denn Berlin ist weiterhin einer der attraktivsten Ausbildungsorte bundesweit. Während des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes werden die Referendarinnen und Referendare ausgebildet mit dem Ziel, die Zweite Staatsprüfung zur „Befähigung des Richteramtes“ nach § 5 Abs. 1 DRiG zu erlangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.11.18 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-16 |
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