Im ersten Teil dieses Beitrags – erschienen im BAB 11/2019, S. 393 ff. – wurde dargestellt, was eine Patientenverfügung im Rechtssinn ist, was deren Voraussetzungen sind und wie sie erstellt wird. Des Weiteren wurden Empfehlungen zu formalen und inhaltlichen Fragen bei der Abfassung einer Patientenverfügung gegeben. In diesem nachfolgenden zweiten Teil geht es um die Frage, wie eine Patientenverfügung umzusetzen ist und wie verfahren wird, wenn eine unwirksame, eine auf den konkreten Fall nicht passende oder gar keine Patientenverfügung vorliegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.12.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-26 |
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