Immer öfter kommen zu uns Mandate mit internationalem Bezug. Sei es, dass mindestens ein Beteiligter im Ausland lebt/gelebt hat, oder, dass ein Beteiligter (auch) eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. In solchen Fällen müssen wir umfassend beraten, nicht nur über Risiken, sondern auch Chancen. Dieser Artikel soll einen kleinen Denkanstoß dazu geben, nicht gleich Mandate mit Auslandsbezug abzulehnen oder lediglich „deutsch“ zu lösen, sondern vorhandene Möglichkeiten zugunsten des Mandanten zu nutzen. Hierbei soll vor allem die Möglichkeit der Rechtswahl beleuchtet werden, die in meiner täglichen Praxis schon so manchen Mandanten „gerettet“ hat. Es gilt hier also die Interessen des Mandanten sowohl bei Beratungen im Hinblick auf eine Eheschließung als auch während der Ehe oder in der Trennungsphase abzuwägen und aufzuklären.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-15 |
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