Dem römischen Erbrecht noch fremd, hat sich die Testamentsvollstreckung des BGB zu einem äußerst praxisrelevanten Institut entwickelt, da viele Erblasser auch nach ihrem Tode sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille wie vorgesehen umgesetzt wird. Hier kommen Testamentsvollstrecker ins Spiel und mit ihnen auch im Erbrecht tätige Rechtsanwälte, die diese Betätigung übernehmen möchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-18 |
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