Das Landgericht Berlin hat Ende Oktober 2020 der Klage auf Auskunft einer Drehbuchautorin gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ sowie gegen einen Film- und Medienkonzern stattgegeben. Das Gericht hat im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme einem solchen Anspruch erstinstanzlich zugesprochen (LG Berlin, Urteil vom 27.11.2020 – 15 O 296/18).
Anlass des Verfahrens ist das Verlangen der Autorin auf Nachvergütung im Wege des Fairnessausgleichs. Dazu hat sie die beiden Beklagten im Wege einer Stufenklage in der ersten Stufe zunächst auf Auskunft über die Verwertungserträge der beiden Filme in Anspruch genommen. Nach Erteilung der Auskünfte könnte sie auf einer weiteren Stufe ihrer Klage eine angemessene Beteiligung an den Verwertungserträgen im Wege der Anpassung ihrer ursprünglichen Verträge verlangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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