Praktisch ohne Übergangsfrist trat das neue Gesetz am 1.12.2020 in Kraft. Und es ist kein Reförmchen: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nunmehr rechtsfähig, viele Bereiche wurden ganz oder teilweise neu geregelt und es gilt, sich an neue Begriffe zu gewöhnen. Da es praktisch keine Übergangsfrist gab, tat eine schnelle Information über die Neuregelung not. Vorausschauend hatte der Berliner Anwaltsverein schon am 24.11.2020 eine Online-Veranstaltung zum Thema im Programm. Die Referentin, Rechtsanwältin Beate Heilmann, schaffte es mit Bravour, die wichtigsten Regelungen eines praktisch vollständig neuen Gesetzes innerhalb von 5 Stunden darzustellen. Nachfolgend sollen nur die „Schlagzeilen“ wiedergegeben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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