Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins eine für die Anwaltschaft wichtige Frage stelle: Welche Bedeutung hat für Sie heute noch der Gedanke der „Freiheit der Advokatur“? Der Kollege Zuck hat diese Frage vor vier Jahren in einem Beitrag in der NJW wie folgt beantwortet: Heute, fast 70 Jahre nach dem Erlass der Bundesrechtsanwaltsordnung, ist die freie Advokatur am „Ende ihrer Legitimationslaufbahn (…) ein nur noch erschlaffter Slogan für festliche Anlässe“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-20 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.