Auch wenn das beA offline ist, bedeutet dies nicht, dass Anwaltskanzleien bei Papierpost und Fax verharren müssen, um mit Gerichten und Behörden sowie Mandanten sicher kommunizieren zu können. Was wäre mit dem beA in einem Schritt neu und möglich gewesen? Einreichen von elektronischen Schutzschriften, elektronische Mahnbescheide, elektronische Zustellung von Anwalt zu Anwalt und Erreichen aller Gerichte und natürlich die Authentizität des anwaltlichen Absenders teilweise ohne Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur. Welche Möglichkeiten sind ohne den Einsatz von beA gegeben, auch wenn beA nach Beheben von Sicherheitsmängeln online geht?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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