Portugals Öffentlichkeit wird von einem Urteil aus dem Oktober 2017 – Berufungsinstanz Porto AZ 363/15: 2 GAFLG.P1 – erschüttert, dessen juristische, sozialpolitische, ethische sowie moralische Dimension und Einordnung nachhaltige Fragen und Diskussionen auslöste. In einer Strafsache erhielt ein gewalttätiger Ehemann Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung, welcher seine ungetreue Ehehälfte mit einer „moca com pregos“, einer Schlagkeule mit Nägelbesatz, im deutschen gängigen Waffenvokabular als „Morgenstern“ bezeichnet, gestraft hatte. Ehebruch und Züchtigungsmodalität sind unstreitig.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.28 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

