Greifswald/Berlin (DAV). Der Führerschein ist weg, wenn man harte Drogen konsumiert. Dabei muss man gar nicht selbst gefahren sein. Hat er gegenüber der Polizei den Konsum der Droge bestätigt, reicht dies als Nachweis aus. Weitere Aufklärungsmaßnahmen sind dann nicht erforderlich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 10. Dezember 2018 (AZ: 4 B 1699/18 HGW), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-16 |
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