In Fachzeitschriften konnte man, vor dem Hintergrund des leer gefegten Arbeitsmarktes, immer wieder über den „Employer of Record“ (EoR) lesen. Darunter versteht man Gesellschaften, die ausschließlich im Ausland ihren Sitz haben und dort Arbeitnehmer nur zu einem Zweck einstellen, sie anderen Unternehmen, die zum Beispiel ihren Sitz in Deutschland haben, zu überlassen. Für deutsche Unternehmen, die ohnehin Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen möchten, ist dies eine sinnvolle Alternative, da sie sich mit den administrativen und rechtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Ausland nicht beschäftigen oder gar auseinandersetzen müssen. Diese Art der Beschäftigung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Es finden sich folglich auch immer mehr Anbieter im Netz. Gibt man das Stichwort „Employer of Record“ bei Google ein, erscheinen sofort zahlreiche Namen, meist mit dem Hinweis „Die Zukunft der Personalbeschaffung“. Ist das wirklich der Weisheit letzter Schluss?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
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