In Fachzeitschriften konnte man, vor dem Hintergrund des leer gefegten Arbeitsmarktes, immer wieder über den „Employer of Record“ (EoR) lesen. Darunter versteht man Gesellschaften, die ausschließlich im Ausland ihren Sitz haben und dort Arbeitnehmer nur zu einem Zweck einstellen, sie anderen Unternehmen, die zum Beispiel ihren Sitz in Deutschland haben, zu überlassen. Für deutsche Unternehmen, die ohnehin Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen möchten, ist dies eine sinnvolle Alternative, da sie sich mit den administrativen und rechtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Ausland nicht beschäftigen oder gar auseinandersetzen müssen. Diese Art der Beschäftigung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Es finden sich folglich auch immer mehr Anbieter im Netz. Gibt man das Stichwort „Employer of Record“ bei Google ein, erscheinen sofort zahlreiche Namen, meist mit dem Hinweis „Die Zukunft der Personalbeschaffung“. Ist das wirklich der Weisheit letzter Schluss?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2023.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-21 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.