Der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ ist Bemerkenswertes gelungen. Mit ihrem nun angelaufenen Volksbegehren über einen „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ hat sie nicht nur bundesweite Aufmerksamkeit erlangt, sondern eine längst vergessene Ermächtigung zur Sozialisierung aus ihrem 70-jährigen Dornröschenschlaf geweckt: Die Initiative stützt sich auf die „Vergesellschaftungsermächtigung“ aus Art. 15 GG, um damit alle privaten Wohnungsunternehmen mit einem Berliner Bestand ab 3000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-20 |
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