Der Berliner Anwaltsverein spricht sich in einer Stellungnahme für die Senatsverwaltung der Justiz gegen weitere Anforderungen an die Erlangung und Aufrechterhaltung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ aus. Verschiedene Verbände für Mediation, die sich im sog. Qualitätsverbund Mediation zusammengeschlossen haben, haben in ihrer „Frankfurter Erklärung“ höhere Anforderungen an „zertifizierte Mediatoren“ beschrieben, die sie selbst einer eigenen Verbandszertifizierung zu Grunde legen. Diese gehen über die im Mediationsgesetz und in der Zertifzierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung geregelten Anforderungen hinaus. Vor diesem Hintergrund befragte die Senatsverwaltung der Justiz den Berliner Anwaltsverein und andere Organisationen nach ihrer Meinung zu den Anforderungen an die Zertifizierung von Mediatoren.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-22 |
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