Das Fahrverbot nach § 44 StGB kann seit August 2017 bei jeder Straftat als Nebenstrafe verhängt werden. Bis dahin war das nur bei straßenverkehrsbezogenen Delikten möglich. Nach neuer Rechtslage können auch ein Ladendieb, eine Einbrecherin, ein Schläger oder eine korrupte Beamtin damit sanktioniert werden – sofern sie nur einen Führerschein besitzen. Im Bereich kleiner und mittlerer Kriminalität sollen, so die Vorstellung des Gesetzgebers, die Reaktionsmöglichkeiten erweitert werden. Eine Sanktionslücke soll damit geschlossen werden in den Fällen, in denen Geldstrafe nicht mehr als ausreichend angesehen wird, die Verurteilten zu beeindrucken, während eine kurze Freiheitsstrafe als zu einschneidend erscheint. Auch im Jugendstrafrecht wird mit erzieherischen Effekten gerechnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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