Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land Berlin am 9.10.2018 verurteilt, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts von 40 μg/m3 NO2 enthält, und zwar, wie aus dem Tenor hervorgeht, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zur Notwendigkeit der Anordnung streckenbezogener Fahrverbote. Es wird demnach Diesel-Fahrverbote in Berlin geben. Streit wird es darum geben, auf wie vielen Strecken Fahrverbote verhängt werden müssen, ob zonale Fahrverbote erforderlich sind und wann die Fahrverbote kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-01 |
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