Der Einsatz von privaten IT-Ressourcen der Mitarbeiter für dienstliche Zwecke („BYOD“ – Bring your own Device) gehört in vielen Unternehmen zunehmend zum Alltag, auch in Anwaltssozietäten. Für die Kanzlei reduziert sich der Investitionsaufwand für Hard- und Software, Mitarbeiter schätzen die Nutzung ihrer eigenen, vertrauten IT-Mittel und legen oftmals keinen Wert darauf, neben einem bereits vorhandenen, privat erworbenen Smartphone, Laptop oder Tablet noch ein durch die Kanzlei gestelltes weiteres „Arbeitsgerät“ nutzen zu müssen. Auch die Arbeit im Home-Office gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Fahrwasser der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt begegnet der arbeitgeberseitige Wunsch nach erhöhter Flexibilität einem weniger an den „klassischen“ betrieblichen Arbeitsplatz gebundenen Arbeitsverständnis auf Mitarbeiterseite. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Anforderungen an die Ausgestaltung von BYOD und Home-Office in Kanzleien dar, um Fehler zu vermeiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.05.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-20 |
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