Ab dem 25. Mai 2018, also beinah genau in einem Jahr, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar anzuwenden und ersetzt die nationalen Datenschutzgesetze innerhalb der Europäischen Union. Doch damit nicht genug. Die DSGVO lässt den Mitgliedstaaten an zahlreichen Stellen Möglichkeiten, eigene Regelungen zu treffen, sodass die DSGVO künftig in Deutschland durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz ergänzt wird. Damit wird das in der universitären Ausbildung meist stiefmütterlich behandelte Datenschutzrecht noch einmal unübersichtlicher. Daher ist es sinnvoll, sich dem Phänomen Datenschutzrecht künftig aus branchenspezifischen Perspektiven zu nähern. Diesem Ansatz folgten die beim Berliner Anwaltsverein angesiedelten Arbeitskreise Bank- und Kapitalmarktrecht und IT-Recht und organisierten eine Fortbildung zum Thema „Finanzdienstleister, Auskunfteien und Datenschutzrecht“. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Fortbildung können wie folgt zusammengefasst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.06.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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