Bereits seit mehr als drei Jahren whren vielfltige rechtliche Streitigkeiten rund um das von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betriebene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch insbesondere zwischen Anwaltschaft und Gerichten ermglichen soll. Zuletzt entschied nun der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die zur beA-Nutzung gesetzlich verpflichteten Rechtsanwltinnen und Rechtsanwlte keinen Anspruch auf ein beA haben, das ber eine Ende-zu-Ende-Verschlsselung verfgt, bei der sich die privaten Schlssel ausschlielich in der Verfgungsgewalt der Postfachinhaberinnen und -inhaber befinden. In der aktuellen beA-Architektur werden die Schlssel von der BRAK erstellt und verwaltet, was aus Sicht der Klger ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, weil eine Kompromittierung des intermediren Schlsselmanagements zu einem zentralen Aussphen smtlicher anwaltlicher Kommunikation fhren kann. Der BGH hlt es indes fr ausreichend, dass das beA sicher im Rechtssinne ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.05.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-04-16 |
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