Das befasste Gericht muss im Falle von missbräuchlichen Vertragsklauseln alle Klauseln prüfen, die mit dem Streitgegenstand zusammenhängen. Dies entschied der EuGH am 11. März 2020 in der Rs. C-511/17. Eine ungarische Verbraucherin hatte mit der Bank UniCredit Hungary einen Hypothekenkreditvertrag geschlossen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-18 |
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