Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Corona-Pandemie und den ersten massiven Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens kam es auch in Deutschland zu Betriebsschließungen, Produktionseinstellungen, Unterbrechung von Lieferketten und den nahezu vollständigen Wegfall des Konsumentenmarktes. Das Bundesjustizministerium schuf daraufhin in der Rekordzeit von nur drei Tagen eines Gesetzgebungsverfahrens das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.07.20 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: