Aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Corona-Pandemie und den ersten massiven Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens kam es auch in Deutschland zu Betriebsschließungen, Produktionseinstellungen, Unterbrechung von Lieferketten und den nahezu vollständigen Wegfall des Konsumentenmarktes. Das Bundesjustizministerium schuf daraufhin in der Rekordzeit von nur drei Tagen eines Gesetzgebungsverfahrens das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.07.20 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-06-15 |
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