Eine Schweizer Gesellschaft (Gesellschaft A), die Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften hält und über ein Bankkonto im Vereinigten Königreich verfügt, schließt mit einer griechischen Gesellschaft (Gesellschaft B) einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen in Griechenland. Die Dienstleistung wird ordnungsgemäß erbracht; dennoch verweigert Gesellschaft A die Zahlung der vereinbarten Vergütung und leitet Maßnahmen zur Übertragung ihrer Vermögenswerte ein, mit dem Ziel, die Befriedigung der Forderung von Gesellschaft B zu vereiteln. Gesellschaft B wendet sich an die griechischen Gerichte, die für die Streitentscheidung zuständig sind, und erwirkt eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, mit der die Arrestpfändung (Sicherungspfändung) sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte der Gesellschaft A sowie sämtlicher Ansprüche gegenüber Dritten zur Sicherung der Forderung der Gesellschaft B angeordnet wird.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-17 |
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