Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die sogenannte Einheitsbewertung zur Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das war nicht überraschend, basieren doch die Einheitswerte aus einer Bewertung aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern (inkl. dem ehemaligen Ostteil Berlins) sogar von 1935. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum von Grund und Boden oder Erbbaurechten an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Bei vermieteten Immobilien kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.09.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-08-19 |
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