Der Entwurf des „Digital Services Act“ („DSA“) ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, zu dessen Kernanliegen es zählt ist, Hass im Netz zu bekämpfen. Um ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten (Art. 1 Abs. 2 lit. b DSA), empfiehlt die Kommission bei der Umsetzung der Regelungen zum Umgang mit „illegalen Inhalten“ eine weite Fassung der entsprechenden Begriffsdefinition (Erwägungsgrund 12 DSA). Zu diesem Zweck soll illegale Hassrede mit terroristischen Inhalten, rechtswidrig diskriminierenden Inhalten oder auch mit der Verbreitung von Kinderpornographie gleichgestellt werden. Der Umgang mit solchen illegalen Inhalten wird den Providern im DSA detailliert vorgeschrieben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-19 |
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