Am 19. Mai 2024 war es wieder so weit: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und OWi-Recht“ brachte uns Richter am Kammergericht Urban Sandherr auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht. Mit „uns“ ist dabei nicht nur die Anwaltschaft gemeint. Zahlreiche (Instanz-)Richterinnen und Richter waren ebenfalls erschienen. Allein aufgrund der wertvollen Hinweise von Herrn Sandherr, wie es in der Instanz idealerweise nicht laufen sollte, wenn aus richterlicher Sicht eine Urteilsaufhebung vermieden werden soll, dürfte die vom AK Verkehrsrecht organisierte Veranstaltung ein voller Erfolg gewesen sein. Doch auch die Anwaltschaft profitierte von dem Abend. Zum einen wurde die Erwartungshaltung, die mit der Veranstaltungsüberschrift „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ geweckt wird, mehr als erfüllt, weil es tatsächlich zu einem Dialog auch über streitige Themen kam – und zwar in einem Safe space außerhalb der Hauptverhandlung, wo eine Diskussion über persönliche juristische Ansichten sowohl für die Richterschaft (Stichwort Befangenheit) als auch für die Anwaltschaft (Stichwort Verteidigungsstrategie) selten möglich ist. Zum anderen hilft der Vortrag von Herrn Sandherr, aus anwaltlicher Perspektive die strategische Ausrichtung in der Instanz- und Rechtsmittelverteidigung zu optimieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-15 |
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