„Eine halbe Stunde meiner Zeit kann um ein Vielfaches mehr wert sein, als ich für 30 Minuten jemals in Rechnung stellen könnte.“ – Dies sagte einmal eine honorige Anwaltskollegin zu mir im Zuge einer Diskussion über Honorarmodelle. Guter Rat ist teuer – doch sollte auch der Preis dafür klar und nachvollziehbar sein.
Ein großer Kreis von Mandanten, Anwaltschaft und Wissenschaft sehen hier Handlungsbedarf und haben deswegen den Honorarcodex 2020 verabschiedet. Das Grußwort für die Onlinekonferenz Ende November 2020 hielt Bundesjustizministerin a. D. Brigitte Zypries und lobte die gemeinwohlorientierte Initiative Deutscher Vergütungsrat und deren gesellschaftliche Bedeutung.
Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, will bei Vertragsschluss wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Dies gilt ganz unabhängig davon, ob nach Stunden abgerechnet wird oder nach RVG; ebenso ist das unabhängig davon, welches Rechtsgebiet betroffen ist und ob die Tätigkeit beratend oder forensisch ist.
Die Erfahrung zeigt dabei, dass selbst zufriedene Mandanten es nicht lieben, von der Honorarnote überrascht zu werden. Wenn aber die Kosten im Vorfeld kommuniziert sind, dann besteht Klarheit. Übrigens steigert sich dadurch nachweislich auch die Zahlungsbereitschaft der Mandantschaft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.28 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-16 |
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