Eine inländische Zwangsvollstreckungsfrist darf auf einen ausländischen Sicherungstitel angewandt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 4. Oktober 2018 in der Rs. C-379/17. Eine italienische Immobiliengesellschaft erwirkte in Italien eine Verfügung über eine Sicherstellungsbeschlagnahme gegen einen deutschen Schuldner.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-11-26 |
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