Bereits seit 5. Juli 2021 gilt im Land Berlin das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin“. Es hat das vorherige „Partizipations- und Integrationsgesetz“ 2010 aufgehoben, bei Inkrafttreten seinerzeit das erste Gesetz bundesweit. Es wurde evaluiert mit dem Ergebnis, dass, obwohl die Ziele des damaligen Gesetzes „nach wie vor aktuell sind“, dennoch seine „Umsetzung an vielen Stellen nicht oder nur unzureichend gelungen ist“. Teilweise seien die verwendeten Konzepte und Begriffe „in Teilen nicht mehr zeitgemäß“. Deshalb müssten die „Zielstellung des Gesetzes konkretisiert“ und „zentrale Begriffsbestimmungen überarbeitet“ werden. Insbesondere sei es nicht gelungen, die Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte und den Abbau von Zugangsbarrieren im Hinblick auf deren Beschäftigung im öffentlichen Dienst umfassend zu fördern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-19 |
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