Mit dem Recht auf Wahl des international anwendbaren Güterrechts befasste sich am 28. November 2017 die letzte Sitzung des Arbeitskreises Familienrecht vor dem Jahreswechsel: Am 29. Januar 2019 werden in großen Teilen der europäischen Union die Verordnungen (EU) 2016/1103 und (EU) 2016/1104 in Kraft treten. Da in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU bekanntermaßen sehr unterschiedliche Haltungen gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren vertreten werden, sich die Verordnung (EU) 2016/1104 auf eingetragene Partnerschaften und die Verordnung (EU) 2016/1103 u. a. auch auf gleichgeschlechtliche Ehen bezieht, kam eine einheitliche Regelung, die für alle EU-Staaten gilt, nicht zustande. Die Verordnungen wurden im Jahr 2016 im Wege der sog. verstärkten Zusammenarbeit durch 18 EU-Staaten beschlossen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-25 |
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