Die Problematik der Klimahaftung zulasten deutscher Unternehmen wird in dem beim OLG Hamm anhängigen Fall Huaraz deutlich: Ein Grundstück in einem Randbezirk der Stadt Huaraz soll gegen die Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden. RWE soll sich an den Kosten dafür beteiligen, dass das Grundstück des Klägers vor einer Flutwelle geschützt wird, die durch das Abschmelzen eines nahen Gletschers infolge der Erderwärmung und damit letztlich auch wegen der CO2-Emissionen von RWE droht. Klageansatz dafür ist der Eigentumsschutz nach § 1004 BGB. Dass das OLG Hamm in einem Beweisbeschluss vom 30.11.2017 1 näher in die Beweisaufnahme für die Klage eines peruanischen Landwirts gegen RWE auf Kostenersatz wegen CO2-Ausstoßes eintrat, wurde als Sensation empfunden: Der Beweisbeschluss des OLG Hamm wies nicht wie noch die Vorinstanz 2 die Klage eines peruanischen Landwirts gegen RWE Power auf Kostenersatz zur Vermeidung der Folgewirkungen des CO2-Ausstoßes einfach zurück, sondern hält sie offensichtlich für schlüssig und trat daher in die Beweisaufnahme ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2022.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-17 |
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