Der Idee einer kollektiven Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen begegnet in Deutschland traditionell große Skepsis. Entsprechend wurden die in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 11. Juni 2013 mit dem Titel „Gemeinsame Grundsätze für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren in den Mitgliedstaaten bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten“ aufgestellte Forderung, jeder Mitgliedstaat solle über innerstaatliche kollektive Rechtsschutzverfahren für Schadensersatzklagen verfügen, zunächst ignoriert. Erst in letzter Zeit setzt ein Umdenken ein, das auch wesentlich durch den sogenannten „Diesel- Skandal“ herbeigeführt worden ist. Dieser Fall hat eindrücklich belegt, dass mit den herkömmlichen Mitteln des deutschen Verfahrensrechts eine flächendeckende Entschädigung betroffener Verbraucher nicht zu erreichen ist. Dies steht im klaren Gegensatz zur Situation in den USA, wo sich VW angesichts einer Sammelklage zeitnah dazu bereit erklärte, seine Kunden zu entschädigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2018.03.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-19 |
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