Die jüngsten Entwicklungen um ChatGPT haben gezeigt, dass die Technologie bereit ist, Jurist:innen aktiv zu unterstützen. Dennoch wird KI in Gerichten derzeit aufgrund zahlreicher Hürden nur selten eingesetzt. Die Nachrichten über künstliche Intelligenz überschlagen sich. KI-Systeme wie ChatGPT werden mit jedem Update besser und dessen Benutzerfreundlichkeit steigt mit dem GPT-Store oder den Schnittstellen. Verschiedene Produkte für Anwält:innen nutzen ChatGPT bereits als Unterstützung, um Inhalte von Dokumenten zusammenzufassen, Informationen zu extrahieren oder auch neue Textbausteine zu generieren. Der geschulte Blick von Anwält:innen erkennt dabei schnell, wenn ChatGPT z. B. Urteile oder Gesetze erfindet (Halluzination) und kann diese direkt korrigieren. Bei dieser Erfolgsgeschichte der KI stellt sich die Frage, wann Gerichte davon profitieren können. Zunächst ist festzuhalten, dass der Einsatz von Systemen wie ChatGPT in Gerichten nicht ohne Weiteres möglich ist. Gründe hierfür sind u.a. Bedenken hinsichtlich der eigenen Ersetzbarkeit, der Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Regelungen und berufsbezogenen Pflichten, aber auch Haftungsfragen, mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.04.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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