Saarbrücken/Berlin (DAV). Die Umlage der Betriebskosten ist immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere, wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichend sind, wird die Abrechnung genau geprüft. Fraglich können hier unter anderem die Kosten sein, die anfallen, wenn der Mieter wechselt. Oftmals geschieht dies unterjährig, sodass eine Zwischenablesung erforderlich ist. Hierfür werden von dem Versorger Kosten in Rechnung gestellt. Die Frage ist dann, wer diese Kosten zu tragen hat. Der ausziehende Mieter, der einziehende Mieter oder aber der Vermieter?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2017.03.24 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-20 |
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