Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) ist seit geraumer Zeit in aller Munde. Auch in Deutschland nimmt das Interesse an künstlicher Intelligenz rasant zu. Dies wird nicht zuletzt bei Betrachtung der (privatwirtschaftlichen) Investitionsvolumina deutlich. Das Unternehmen Microsoft hat angekündigt, in den kommenden zwei Jahren rund drei Milliarden Euro in den KI-Standort Deutschland zu investieren. In vielen Unternehmen ist künstliche Intelligenz bereits angekommen. Nach einer Befragung im Rahmen des Jahresmonitors der Stiftung Familienunternehmen kommen in über 50 Prozent der befragten Unternehmen bereits KI-Anwendungen zum Einsatz oder ein Einsatz ist zukünftig geplant. Auch in der rechtsanwaltlichen Beratungspraxis nimmt die KI einen zunehmenden Stellenwert ein – dabei sind die Anwendungsmöglichkeiten künstlicher Intelligenz für Rechtsanwält:innen breit gestreut. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – für sog. Large Language Models (LLMs, zu Deutsch: Große Sprachmodelle; z.B. „ChatGPT“ von OpenAI; „LaMDA“ sowie „PaLM2“ von Google; „Llama2“ von Meta).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.12.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-19 |
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