Mitte März deutete sich an, wie sehr die Corona-Pandemie die deutsche Rechtsordnung verändern könnte. Die von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 16. März 2020 fanden Eingang in Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutz auf Landes- und Kommunalebene. Ihrem Zweck eines bundesweit einheitlichen Vorgehens zum Trotz fällt es derzeit schwer, das mosaikartige Normengeflecht zu durchdringen. Die in Umfang und Reichweite teils stark abweichenden Rechtsakte brachten mitunter erhebliche Freiheitsbeschränkungen mit sich – von Abstandsregelungen und Betriebsuntersagungen über Betretungs- und Versammlungsverbote, flankiert von scharfen Bußgeldandrohungen mancher Bundesländer.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.05.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2510-5116 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-04-17 |
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